Seit 28. März 2024 gilt für kleine und mittlere Unternehmen ein erhöhter Satz für die Forschungszulage von 35 Prozent. Angewendet werden darf er nur für förderfähige Aufwendungen, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung entstanden sind, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied. (Az. 5 K 2302/24)
Pauschalsteuer? Nicht bei einer Handvoll MitarbeiternDas Fin...